Die Preise für unsere Betreuungsdienstleistung finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Die Rechnungsstellung erfolgt immer im Voraus. Das bedeutet, dass Sie jeweils im Vormonat für den kommenden Monat bezahlen.
Baby bis 18 Monate | Kleinkind ab 18 Monate bis Kindergarteneintritt | Kind im Kindergarten | |
---|---|---|---|
100% | CHF 135 | CHF 120 | CHF 90 |
70% | CHF 95 | CHF 84 | CHF 63 |
50% | CHF 68 | CHF 60 | CHF 45 |
100%
CHF 135.-
70%
CHF 95.-
50%
CHF 68.-
100%
CHF 116.-
70%
CHF 82.-
50%
CHF 58.-
100%
CHF 85.-
70%
CHF 60.-
50%
CHF 43.-
100 % : Ganzer Tag mit Mittagessen (06.30 – 18.30 Uhr)
70 % : Halber Tag mit Mittagessen (06.30 – 14.00 Uhr oder 11.15 – 18.30 Uhr)
50 % : Halber Tag ohne Mittagessen (06.30 – 11.45 Uhr oder 13.30 – 18.30 Uhr)
Tarifordnung als PDF.
Basis bildet der Betreuungsvertrag, worin die Betreuungstage des Kindes pro Woche festgelegt sind. Diese werden auf einen Monat aufgerechnet und ergeben eine fixe Monatspauschale, die monatlich im Voraus zu bezahlen ist.
Die Pauschale wird auch während der Betriebsferien und bei Abwesenheit des Kindes in Rechnung gestellt. Da der Monat über das ganze Jahr immer mit 4.2 Wochen gerechnet wird, bezahlen Sie schliesslich nur 50.2 der insgesamt 52 Wochen.
Auf dem Betreuungstarif des dritten Kindes aus derselben Familie gewähren wir einen Geschwisterrabatt von 20%.
Für die zweiwöchige Eingewöhnungszeit wird den Eltern ein Pauschalbetrag von CHF 250 in Rechnung gestellt. Der Betreuungsvertrag tritt erst mit Einzahlung dieser Gebühr in Kraft.
Wir freuen uns, dass die Gemeinde Mettmenstetten ein Einkommen abhängiges Tarifmodell unterstützt.
Formular Beitragsgesuch PDF
Informationen der Gemeinde Mettmenstetten zum Tarifmodell Beitragsgesuch www.mettmenstetten.ch
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